Haustierparkordnung

Kleine Arche Wahlstedt   

Haustierparkordnung

Stand 04. Oktober 2023

 

Inhalt

Kleine Arche Wahlstedt 1

Geltungsbereich. 1

Sicherheitshinweise. 1

Umgang mit den Tieren. 2

Mitbringen von Tieren. 2

Eintrittsregelungen. 3

Öffnungszeiten. 3

Filmen und Fotografieren, Werbung und Verkauf. 3

Rücksicht und Ordnung. 4

Haftung. 4

Allgemeine Hinweise. 4

Kontakt 4

Geschäftsführer 4

Bankdaten. 5

 

 

Geltungsbereich

Um die Sicherheit der Tiere, der Gebäude und der Besucher des Haustierparks Kleine Arche Wahlstedt, im folgenden KAW genannt, Gartenweg 4, 23812 Wahlstedt, gewährleisten zu können, wurden von der Kleinen Arche Wahlstedt e.V., die nachfolgenden Regeln aufgestellt. Innerhalb des Parkgeländes sind diese einzuhalten.

 

Sicherheitshinweise

  • Beachten Sie bitte generelle Regeln im Umgang mit Tieren. Die in der Kleinen Arche Wahlstedt gehaltenen Tiere können oftmals unvorhergesehen reagieren.
  • Halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune. Betreten Sie nur die Gehege, Gebäude und Weiden, deren Betreten gestattet ist.
  • Beachten Sie „Betreten verboten“ -Schilder, sowie rotweiße Ketten, die ein Betreten nicht gestatten.
  • Das Setzen oder Klettern auf den Gehegeeinfriedungen, Zäune, Mauern, Steinhaufen, Sandhügeln oder ähnliches geschieht auf eigene Gefahr.
  • Beachten Sie, dass einige unserer Gehege zusätzlich mit stromführenden Zäunen gesichert sind. Darauf wird durch Schilder hingewiesen. Ein Stromschlag dieser Art gilt als völlig ungefährlich!
  • Im Winter werden die Hauptwege im vorderen Eingangsbereich geräumt, bzw. gestreut. Dies gilt nicht für den gesamten Tierparkbereich.

 

Umgang mit den Tieren

Die Kleine Arche Wahlstedt ist stolz auf ihre artgerecht gehaltenen Tiere. Wir stehen unter Beobachtung des Kreisveterinäramtes Segeberg und unserem Hoftierarzt.

  • Das Füttern der Tiere im Haustierpark ist nur eingeschränkt erlaubt. Aus gesundheitlichen Gründen darf nur das bei uns erhältliche Tierfutter verfüttert werden. Von Besuchern mitgebrachtes Futter, Brot, Obst, Gemüse oder ähnliches, kann in der Futterbox am Eingang abgelegt werden. Wir verweisen hier auf ein Grundsatzurteil zur Ersatzleistung bei unsachgemäßer Fütterung OLG-Karlsruhe, AZ: 12U 73/07.
  • Das Abpflücken von Pflanzen und Pflanzenteilen im Haustierpark, und deren Verfütterung ist absolut VERBOTEN.
  • Das Füttern der Tiere im Streichelgehege ist nicht erlaubt, dies dient Ihrer Sicherheit und der dort gehaltenen Tiere.
  • Das Füttern der Pferde ist generell im gesamten Haustierpark nicht erlaubt.
  • Beachten Sie bitte, dass Tiere oftmals nicht zwischen der Hand und dem dargereichten Futter unterscheiden. Füttern Sie Tiere daher immer aus der flachen Hand, um Bisse zu vermeiden. Beim Füttern der Schweine sollte auf das „aus der Hand füttern“ verzichtet werden und das Futter auf den Boden gestreut werden.
  • Auch Tiere brauchen Ruhe! Respektieren Sie bitte die Rückzugsmöglichkeiten unserer Tiere und folgen Sie ihnen nicht in die gekennzeichneten Ruhebereiche. Das Jagen der Tiere, freilaufende Tiere, Tiere in den begehbaren Gehegen und Streichelhof, ist strengstens untersagt.
  • Halten Sie keine Stöcke, Schirme oder ähnliches in die Reichweite unserer Tiere.

 

Mitbringen von Tieren

  • Hunde dürfen mit in den Haustierpark, sie müssen aber an der Leine geführt werden.
  • Der/die Hundehalter/in haftet für alle Schäden, die durch den Hund ihm/ihr selbst, der KAW oder Dritten gegenüber entstehen.
  • Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
  • Hunde dürfen zu ihrem eigenen Schutz nicht in den Streichelhof oder andere Gehege, auch dann nicht, wenn sie auf dem Arm getragen oder in anderer Weise transportiert werden.
  • Es ist ebenso untersagt, Hunde unbeaufsichtigt auf den Haustierparkgelände anzubinden oder stundenlang im parkenden Auto zu lassen.

 

Eintrittsregelungen

  • Die KAW darf kostenlos betreten werden. Für eine kleine Spende in bar oder Pay Pal sind wir zur Erhaltung der Gesamtanlage sehr dankbar.
  • Kinder unter 12 Jahren und Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Haustierparkordnung zu beachten, bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Befindens der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Begleitperson auf dem Gelände der KAW bewegen (Ausnahmen sind spezielle, betreute Angebote der Tierpädagogik, z. B. Ferienprogramme).
  • Der Parkplatz ist kostenfrei nutzbar. Es gilt die StVO. Es ist platzsparend zu parken

 

Öffnungszeiten

  • Die Öffnungszeiten werden bei Google Maps, Facebook und auf der Internetseite kleine-arche-wahlstedt.de bekanntgegeben.
  • Der allgemeine Besuch der KAW ist nur innerhalb der Öffnungszeiten anzutreten.
  • Der Aufenthalt in der KAW ist nach Schließung nur noch Angehörigen, Besucher der Pächter und den Pächtern selbst erlaubt.
  • Für Unfälle, die außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gelände der KAW, bzw. auf dem Parkplatz erfolgen, haftet die KAW nicht.
  • Die KAW hat saisonal unterschiedliche Öffnungszeiten. Sie ist unter normalen Umständen ganzjährig geöffnet.
  • Wir behalten uns vor, aufgrund besonderer Umstände außerplanmäßige Schließungen der gesamten KAW vorzunehmen. Hierüber werden Besucher rechtzeitig informiert.

 

Filmen und Fotografieren, Werbung und Verkauf

  • Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke, ist erlaubt.
  • Gewerbliche und für den kommerziellen Nutzen erstellte Aufnahmen (analog und digital) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die KAW gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten.
  • Werbung, entgeltliches oder unentgeltliches Anbieten von Waren/ Dienstleistungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der KAW gestattet und erlaubt.
  • Das Durchführen von Meinungsumfragen, Zählungen oder ähnliches auf dem Haustierparkgelände, betrifft auch den Parkplatz, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der KAW erlaubt.
  • Auslegen und/ oder Weitergabe von Werbematerialien, Flyer, Gimmicks, Bücher, Broschüren, etc. auf dem Haustierparkgelände, betrifft auch den Parkplatz, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der KAW erlaubt.

 

Rücksicht und Ordnung

  • In den Gebäuden und Geländeteilen ist das Rauchen in jeglicher Form (gilt auch für Pfeifen, Zigarren und E-Zigaretten) verboten.
  • Achten Sie vor allem in den Sommermonaten aufgrund der Brandgefahr darauf, Zigaretten oder ähnliches nicht einfach auf die Wege/ Weiden/ Parkplatz/ etc. zu werfen, sondern sie in den dafür aufgestellten Ascher zu entsorgen.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Nichtraucher.
  • Abfallbehälter sind nicht vorhanden! „Mein Müll muss mit“.
  • Sorgen Sie beim Parken dafür, dass für Rettungsfahrzeuge die Zufahrt möglich ist.

 

Haftung

  • Die Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Haustierparkordnung oder jedem anderen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie selbst, oder durch von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute, etc.) entstehen.
  • Sofern nicht anders vereinbart, übernehmen die KAW und ihre Mitarbeiter/Pächter grundsätzlich keine Aufsichtspflicht gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen.
  • Die KAW haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die auf dem Haustierparkgelände entstehen, ausgenommen sind Schäden, die durch die KAW vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

 

Allgemeine Hinweise

  • Bei Verstößen gegen die Haustierparkordnung ist mit einem Parkverweis zu rechnen.
  • Die Mitarbeiter und Pächter der KLEINEN ARCHE WAHLSTEDT sind befugt, das Hausrecht auszuüben.

Kontakt

 

Kleine Arche Wahlstedt (RGZV-Wahlstedt und Umgebung von 1958 e.V.)

Gartenweg 4

23812 Wahlstedt

0160-90811233             Hans-Uwe Schwarz                hansuweschwarz@gmail.com

0171-9112001                 Bärbel Schwarz                       baerbelschwarz1961@gmail.com

 

 

Geschäftsführer

Hans-Uwe Schwarz

Dipl. Betriebswirt, Dipl. Ing. Maschinenbau, Dr. Militärtechnik und Militärstrategie

Skandinavienstrasse 20

23812 Wahlstedt

 

Bankdaten

Kleine Arche Wahlstedt

Sparkasse

IBAN: DE57230510300511539041

BIC

Verwendungszweck Spende